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Als freiwillige Initiative setzt der Global Compact auf die breite Teilnahme verschiedenster Unternehmen. Um am Global Compact teilzunehmen, muss ein Unternehmen:
Eine Fortschrittsmitteilung (COP) ist ein wichtiges Instrument, mit dem das Unternehmen zeigt, dass es sich für den Global Compact und seine Prinzipien einsetzt. Legt ein Unternehmen keine COP vor, wird es als „non-communicating“ eingestuft und letztendlich aus dem Global Compact ausgeschlossen – ein notwendiger Schritt, mit dem die Glaubwürdigkeit der Initiative gewahrt bleibt.
Unternehmen haben zusätzlich die Möglichkeit, sich an einer Reihe von Initiativen und Programmen zu beteiligen, die der Global Compact finanziell unterstützt. Weitere Informationen über die Teilnahmebedingungen finden Sie hier.
Die Teilnahme am Global Compact steht jedem Unternehmen offen, das bereit ist, sich für die Umsetzung der Prinzipien des Global Compact in seiner gesamten Geschäftstätigkeit und seinem Einflussbereich ernsthaft einzusetzen und über seine Fortschritte zu berichten. Die Aufnahme beantragen können Unternehmen jeder Branche, die nach geltendem nationalem Recht ordnungsgemäß gegründet wurden. Hiervon ausgenommen sind Firmen, die zum Beispiel an Herstellung und Handel von Antipersonenminen oder Streubomben beteiligt sind, sowie Unternehmen, die von den Vereinten Nationen sanktioniert oder von der UN-Beschaffungsabteilung aus ethischen Gründen auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Um vollberechtigtes Mitglied zu bleiben, muss das Unternehmen über seine Fortschritte bei der Umsetzung der zehn Prinzipien berichten, die Nutzungsrichtlinien für den Namen und das Logo des Global Compact anerkennen und sich zum Dialog über eventuell im Rahmen der Integritätsmaßnahmen auftauchende Fragen bereiterklären.
Zivilgesellschaftliche und andere nichtprivatwirtschaftliche Organisationen sind wichtige Stakeholder und gleichberechtigte Partner im Global Compact und haben daher eine Vielzahl von Mitwirkungsmöglichkeiten. Hierzu zählen Politikdialoge, Lernaktivitäten, lokale Netzwerke und Partnerschaftsprojekte. Hier können solche Organisationen einen maßgeblichen Beitrag leisten, etwa indem sie Partnerschaften und Initiativen anbahnen. Auch nichtprivatwirtschaftliche Teilnehmer sind aufgerufen, sich für die zehn Prinzipien einzusetzen und über ihren Fortschritt bei deren Umsetzung Bericht zu erstatten.
Nein. Der Global Compact ist eine gänzlich freiwillige Initiative. Er dient nicht dazu, das Handeln von Unternehmen zu kontrollieren oder Verhaltensänderungen zu erzwingen. Vielmehr soll er zu Veränderungen anregen, das gesellschaftliche Engagement von Unternehmen fördern und Mut machen, innovative Wege zu gehen und neue Partnerschaften zu schließen.
Der Global Compact ist kein Instrument zur Leistungsbewertung. Er vergibt weder ein Gütesiegel, noch dient er der Leistungsbeurteilung.Teilnehmer des Global Compact sollen in ihrer jährlichen Berichterstattung (zum Beispiel einem Nachhaltigkeitsbericht) darlegen, auf welche Weise sie den Global Compact und seine zehn Prinzipien unterstützen. Dies ist das Verfahren zur sogenannten Fortschrittsmitteilung (Communication on Progress). Der Global Compact basiert auf der Überzeugung, dass Offenheit und Transparenz gute unternehmerische Praxis fördern.
Der Global Compact hat ein eigenes Logo entwickelt, das in vielen seiner offiziellen Dokumente und Veröffentlichungen verwendet wird. Die Nutzung des Global-Compact-Logos ist genau geregelt. Hierfür gelten die gleichen Regeln wie für die jedes anderen Logos der Vereinten Nationen. Diese Richtlinien sind Teil der UN Business Guidelines, die unter http://www.un.org/partners/business/otherpages/guide.htm eingesehen werden können.
Darüber hinaus ist der Global Compact den Empfehlungen der Arbeitsgruppe des Beirats des Generalsekretärs gefolgt und hat eine Reihe von Integritätsmaßnahmen zum Schutz der Initiative und zum Ausschluss von Missbrauch verabschiedet. So sind Unternehmen verpflichtet, ihren Stakeholdern und der breiten Öffentlichkeit mindestens einmal jährlich über ihre Fortschritte bei der Integration der zehn Prinzipien in ihren Geschäftsbetrieb zu berichten. Teilnehmer, die diese Mitteilung nicht innerhalb von zwei Jahren ab Unterzeichnung des Global Compact vorlegen, werden von der Teilnehmerliste gestrichen, bis sie ihre Mitteilung eingereicht haben.
Keineswegs. Der Global Compact versteht sich selbst als Ergänzung anderer freiwilliger Initiativen und regulativer Ansätze, indem er die Beachtung von Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung fördert. Er ist eine gänzlich freiwillige Initiative, die das gesellschaftliche Engagement von Unternehmen mit neuem Leben füllen will. Viele der bereits bestehenden Standards untermauern die Prinzipien des Global Compact und stimmen daher weitgehend mit seinen Gesamtzielen überein.
Betriebsinterne Verhaltenskodexe sind äußerst wichtig; viele Unternehmen haben bei deren Entwicklung und Umsetzung Führungsstärke gezeigt und Veränderungen zum Positiven bewirkt. Der Global Compact ist kein Verhaltenskodex. Vielmehr bietet er Unternehmen einen Rahmen, in dem sie Nachhaltigkeitsstrategien entwickeln und organisieren können, und eine Plattform auf der Basis universeller Prinzipien für neue Initiativen und Partnerschaften mit der Zivilgesellschaft, mit Regierungen und mit anderen Stakeholdern.
Der Global Compact ist eine freiwillige Initiative, keine formale Mitgliedsorganisation. Daher werden keine Mitgliedsbeiträge im engeren Sinne erhoben. Allein die Mittel staatlicher Geber akzeptiert der Global Compact als Beitrag zur Kernfinanzierung. Er wirbt jedoch um finanzielle Beiträge von Spendern und Sponsoren zur Förderung von Aktivitäten außerhalb seines Kerngeschäfts. Diesem Zweck dient die „Foundation for the UN Global Compact“.
Aufgrund administrativer Beschränkungen werden Unternehmen mit weniger als zehn direkten Mitarbeitern (Kleinstunternehmen) nicht in die Mitgliederdatenbank aufgenommen. Wir appellieren jedoch an Kleinstunternehmen, sich auf der Website über die Aktivitäten des Global Compact auf dem Laufenden zu halten und sich in den jeweiligen lokalen Netzwerken zu engagieren. Entsprechende Informationen finden sich im Abschnitt „Local Networks““ (lokale Netzwerke) auf dieser Website.
Der Global Compact wendet das „Führungsprinzip“ an. Wenn der CEO der globalen Muttergesellschaft eines Unternehmens (Holding, Gruppe o. Ä.) dem Global Compact seine Unterstützung zusagt, indem er ein entsprechendes Schreiben an den Generalsekretär der Vereinten Nationen richtet, setzt der Global Compact nur den Namen der Muttergesellschaft auf die Teilnehmerliste;dies unter der Annahme, dass auch alle Tochtergesellschaften teilnehmen. Tochtergesellschaften, die selbst an den Generalsekretär schreiben möchten, um ihr Engagement zu unterstreichen, werden als Teilnehmer gelistet und ermuntert, sich im lokalen Global-Compact-Netzwerk ihres Landes zu engagieren.
Der Global Compact ist eine freiwillige Initiative, und Unterzeichner können ihre Teilnahme jederzeit beenden. Da der Beitritt zum Global Compact ein entsprechendes Schreiben der Führungsetage eines Unternehmens erfordert, gilt jedoch dasselbe für den Austritt aus der Initiative. Dieses Schreiben sollte an den UN-Generalsekretär gerichtet sein und darlegen, warum das Unternehmen seine Teilnahme beendet.
Hinweis: Das Büro des Global Compact behält sich das Recht vor, die Beitritts- und Austrittsbekundungen zu veröffentlichen.
Das Büro des UN Global Compact unterstützt die Bemühungen der Weltgesundheitsorganisation, das Bewusstsein für die gesundheitlichen Folgen des Tabakkonsums zu schärfen. Deshalb versucht es aktiv, Tabakunternehmen von der Teilnahme an der Initiative abzuhalten, und akzeptiert auch keine finanzielle Unterstützung durch sie. Außerdem gestattet es Tabakunternehmen nicht, sich auf den weltweiten GC-Veranstaltungen zu präsentieren oder die globale GC-Marke auf irgendeine andere Weise zu ihrer Profilierung zu nutzen. Da bislang weder Tabak noch sein Konsum in den UN-Mitgliedstaaten verboten ist, kann das Büro des Global Compact jedoch Tabakunternehmen, die trotz allem an der Initiative teilnehmen möchten, nicht ausschließen. Da die Initiative indes eine Lern- und Dialogplattform ist und ihre Teilnehmer nicht empfiehlt oder ihnen ein Gütesiegel ausstellt, stärkt sie die Bemühungen seitens der Regierungen, Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung zu fördern, auch insoweit, als diese Themen die Tabakindustrie berühren. Solange Mitgliedstaaten nichts anderes beschließen, sollte der an alle Unternehmen der Welt gerichtete Appell des Global Compact, sich zu dem Katalog von Grundwerten aus diesen Bereichen zu bekennen, sie zu unterstützen und in ihrem Einflussbereich in die Praxis umzusetzen, auch für Tabakunternehmen gelten. Von ihnen kann erwartet werden, dass sie Menschenrechte und Arbeitsnormen achten und unterstützen, die Umwelt schützen und Korruption verhindern.
Jedes Unternehmen hat, abhängig davon, wann es beigetreten ist und die letzte COP eingereicht hat, eigene Fristen einzuhalten. Die Frist zur Einreichung der Mitteilung ist dem öffentlichen Global-Compact-Profil Ihres Unternehmens zu entnehmen. Ihre Unternehmensseite finden Sie über die Teilnehmersuche auf der Website des Global Compact.
Überdies werden Sie im monatlichen Newsletter und per E-Mail vom Büro des Global Compact daran erinnert, wann die COP Ihres Unternehmens einzureichen ist. Auch nach Anmeldung auf der Website des Global Compact können Sie das Fälligkeitsdatum Ihrer COP einsehen.
Ob Ihre COP eingegangen ist, können Sie über die Teilnehmersuche auf der Website des Global Compact herausfinden. Ist sie eingegangen und akzeptiert, erscheint diese Information auf der öffentlich zugänglichen Seite „Participant Information“ (Mitgliederinformationen) Ihres Unternehmens unter „Communication on Progress“ (Fortschrittsmitteilungen).
Die Website des Global Compact bietet eine Vielzahl von Instrumenten, die Ihrem Unternehmen bei der Erstellung einer COP helfen. Sehen Sie hierzu die Seite Reporting Tools (Instrumente für die Berichterstattung) auf unserer Website. Hier finden Sie unter anderem:
Das Büro des Global Compact führt keine regelmäßige Prüfung von COP durch. Es fordert jedoch Stakeholder und die Öffentlichkeit dazu auf. Der Global Compact ist eine Lern- und Dialogplattform, sein Büro beurteilt daher weder die unternehmerische Politik und Praxis anhand von Fortschrittsmitteilungen, noch äußert es eine Meinung hinsichtlich der Genauigkeit von in Fortschrittsmitteilungen getroffenen Aussagen. Dem Verständnis der Fortschrittsmitteilung gemäß werden solche Aspekte allein von den jeweiligen Stakeholdern eines teilnehmenden Unternehmens bewertet. Weitere Informationen finden Sie bei unseren Instrumenten und Leitfäden unter „Analyzing Progress“ http://www.unglobalcompact.org/COP/analyzing_progress.html (in englischer Sprache).
Die Aktualisierung der COP Policy (COP-Richtlinien) bedeutet unter anderem:
Ihr Unternehmen sollte eine möglichst umfassende COP einreichen. Genügt die hochgeladene COP den Anforderungen an die Stufe GC Active nicht, wird Ihr Unternehmen in die Kategorie Learner Platform eingestuft.
Den in die Kategorie Learner Platform eingestuften Unternehmen wird eine zusätzliche Frist von 12 Monaten eingeräumt, in der sie ihre COP den Anforderungen an die Stufe GC Active entsprechend umgestalten können. Diese Unternehmen erhalten vom Büro des Global Compact zusätzliche Unterstützung.
Hinweis: Die Einstufung in die Kategorie „Learner Platform“ ist nur einmal möglich. Reicht ein Unternehmen innerhalb der 12-monatigen Nachfrist keine der Stufe GC Active entsprechende Fortschrittsmitteilung ein, wird es als „non-communicating“ gekennzeichnet. Reicht dieses Unternehmen in den darauf folgenden 12 Monaten keine der Stufe GC Active entsprechende Fortschrittsmitteilung ein, wird es ausgeschlossen.
Nein. Eine COP sollte in der/den Sprache(n) verfasst sein, die die Mehrheit der Stakeholder Ihres Unternehmens verstehen. Dem Büro des Global Compact sind Fortschrittsmitteilungen in jeder Sprache willkommen.
Wer dem Global Compact erneut beitreten möchte, kann eine zweite Beitrittserklärung und eine aktuelle COP an das für die Teilnehmerbetreuung zuständige Team an die E-Mail-Adresse participants@unglobalcompact.org senden.
Wenn Sie keine regelmäßigen Nachrichten erhalten, sollten Sie Ihr Profil in der Datenbank des Global Compact aktualisieren. Hat Ihr Unternehmen einen neuen Kontakt angelegt oder einen vorhandenen aktualisiert, sollten Sie sicherstellen, dass diese Änderungen in die Datenbank übernommen wurden.
Um einen vorhandenen Kontakt zu aktualisieren:
Um einen neuen Kontakt anzulegen:
Wenn Sie Ihren Benutzernamen und/oder Ihr Passwort vergessen haben:
Diese Informationen stehen online zur Verfügung:
Fehlt Ihr Land in der Liste, wenden Sie sich bitte an den Netzwerkvertreter eines Landes in Ihrer Region.
Informationen zu den deutschsprachigen Netzwerken finden sie unter „Weiterführende Links“
Die ständig wachsende Bibliothek mit Fortschrittsmitteilungen (ältere und aktuelle) hilft Stakeholdern und Unternehmen, den Fortschritt eines Unternehmens bei der Umsetzung der Prinzipien des Global Compact nachzuverfolgen. Daher können einmal beim Global Compact eingereichte COP nicht editiert oder gelöscht werden.
Ja, unter zwei Bedingungen:
Wir ermuntern Teilnehmer dazu, alle zusätzlichen Unterlagen zusammen mit ihrer COP einzureichen, damit gewährleistet ist, dass alle relevanten Informationen für die Stakeholder an einem Ort abrufbar sind.
Hinweise zur Nutzung des Global-Compact-Logos in Veröffentlichungen von Unternehmen finden Sie unter Global Compact Logo Policy (Nutzungsrichtlinien für das Global Compact Logo)