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Unternehmen, die dem Global Compact beitreten, verpflichten sich, jährlich über ihren Fortschritt bei der Umsetzung der zehn Prinzipien und der Förderung der Ziele und Themen der Vereinten Nationen zu berichten.Eine Fortschrittsmitteilung (Communication on Progress – COP) ist die Mitteilung eines Unternehmens an seineStakeholder (Verbraucher, Angestellte, gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer, Aktionäre, Medien, die Regierung etc.), über die Fortschritte bei der Einbindung des Global Compact in die unternehmerische Praxis. Eine vollständige COP beschreibt, welche Maßnahmen getroffen und welche Ergebnisse erzielt wurden.
Kommt ein Unternehmen seiner Pflicht, jährlich eine COP zu veröffentlichen, nicht nach, wird es von der Liste der aktiven Teilnehmer des Global Compact gestrichen – eine für den Schutz der Integrität der Initiative notwendige Maßnahme. Eine Fortschrittsmitteilung ist ein wichtiges Instrument, mit dem Unternehmen zeigen, dass sie sich für den Global Compact und seine Prinzipien einsetzen. Zudem lassen sich mit ihr Führungsverantwortung beweisen, Lernprozesse erleichtern, Dialoge anstoßen und Maßnahmen vorantreiben.
1. Erstellung einer COP. Eine COP muss die folgenden drei Elemente enthalten:
a) Eine Unterstützungserklärung für den Global Compact in einem Grußwort des Vorstandsvorsitzenden oder eines anderen Mitglieds der Geschäftsleitung.
b) Eine Beschreibung praktischer Maßnahmen, die seit dem Beitritt zur Initiative bzw. seit der letzten COP des Unternehmens zur Umsetzung der zehn Prinzipien des Global Compact aus den vier Themenbereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung ergriffen wurden (oder ergriffen werden sollen). Hinweis: Werden in einer COP nicht alle vier Themenfelder angesprochen, muss dies begründet werden („report or explain“).
c) Eine Bewertung, inwieweit Ziele bzw. Leistungsindikatoren erreicht wurden, oder andere qualitative oder quantitative Ergebnismessungen.
Eine COP kann in die bereits etablierte Berichterstattung eines Teilnehmers, zum Beispiel Jahres- oder Nachhaltigkeitsberichte, eingebettet werden. Wenn ein Teilnehmer keinen formellen Bericht verfasst, kann eine COP auch als eigenständiges Dokument erstellt werden.
2. Online-Veröffentlichung einer COP: Mit ihrem Beitritt verpflichten sich Unternehmen, eine elektronische Version ihrer COP (vorzugsweise eine PDF-Datei) und, soweit vorhanden, auch einen Link (URL) zu der Internetseite, die ihre COP enthält, für die COP-Datenbank des Global Compact einzureichen. Zusätzlich müssen sie einen kurzen Fragebogen zum Inhalt ihrer COP ausfüllen.
Weitere Hinweise zur Erstellung und Einreichung einer COP finden Sie unter http://www.unglobalcompact.org/COP/communicating_progress.html.
Tritt ein Unternehmen dem Global Compact bei, so erhält die offizielle Kontaktstelle des Unternehmens eine automatisierte E-Mail mit einem persönlichen Login und Passwort zur Verwaltung seiner Berichte. Um eine COP auf die Website des Global Compact hochzuladen, klicken Sie unter „Submissions“ (Einreichungen) auf „New COP Submission“ (Eine neue COP einreichen) und füllen Sie das entsprechende Formular aus. COPs werden sofort auf der Webseite des Global Compact veröffentlicht und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Einreichung einer COP finden Sie unter http://www.unglobalcompact.org/COP/communicating_progress/how_to_submit_a_cop.html
Das Differentiation Programme des Global Compact stuft teilnehmende Unternehmen in unterschiedliche Kategorien ein, je nachdem, wie ausführlich ihre Fortschrittsmitteilungen sind.
Durch diese Differenzierung erhalten Unternehmen auf allen Stufen von Nachhaltigkeits-Performance und Offenlegung die Möglichkeit, einen Prozess kontinuierlicher Verbesserung zu beginnen und fortzuführen. Zudem soll sie eine fundierte Bewertung von Nachhaltigkeitsleistung und Transparenz durch Stakeholder ermöglichen, die den betriebsspezifischen Hintergrund des einzelnen Unternehmens wie Größe, Branche und Standort würdigt.
Mit dem Differentiation Programme bekräftigt der Global Compact sein Ziel, unternehmerische Praxis durch Transparenz, Dialog und Prüfung seitens der Stakeholder zu verändern. Der Global Compact als solcher nimmt keine Bewertung der Unternehmensleistung vor. Sein Ziel ist es vielmehr, eine öffentliche Plattform zu schaffen, auf der Investoren, Beschäftigte und/oder Verbraucher fundiertere Entscheidungen treffen und so letztendlich dafür sorgen können, dass Unternehmen ihrer Verpflichtung dem Global Compact gegenüber nachkommen.
Im Rahmen des Programms unterstützt das Büro des Global Compact seine nicht-privatwirtschaftlichen Teilnehmer und andereStakeholderdarin,mit Unternehmenzu arbeiten und ein sinnvolles Verfahren zu entwickeln, dieGenauigkeit der Mitteilungenund dargelegten Leistungen zu prüfen.

Seit dem 25. Februar 2011 werden alle Unternehmen, die eine Fortschrittsmitteilung (COP) eingereicht haben, auf der Grundlage einer Selbsteinschätzung ihres Inhalts in eine von zwei Kategorien eingestuft:
Hinweis: Unternehmen, deren COP die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird einmalig eine „Anfängernachfrist“ („Learner Grace Period“) von einem Jahr ab dem Datum der Einreichung ihrer COP eingeräumt, damit sie eine neue COP einreichen können, die allen Anforderungen genügt. Aktiv unterstützt werden sie dabei vom Büro des Global Compact über eine Lernplattform (The Learner Platform).
In welche Kategorie ein Unternehmen einzustufen ist, wird jährlich neu festgelegt. Ausschlaggebend sind die zuletzt eingereichte COP und das Ausmaß, in dem sie Fortschritte in Bezug auf zwei kritische Dimensionen offenlegt:
Mit konkreten Maßnahmen auf beiden Stufen verfolgt das Differentiation Programme die folgenden Ziele:
Einreichung der ersten COP: Teilnehmende Unternehmen sind verpflichtet, die erste COP binnen eines Jahres ab Beitritt zum Global Compact einzureichen. Wird die Mitteilung nicht innerhalb dieser ersten Abgabefrist vorgelegt, wird das Unternehmen in der Mitgliederdatenbank auf der Global-Compact-Website als „non-communicating“ („nicht mitteilend“) gekennzeichnet.
Einreichung weiterer COP: Alle folgenden COP sind jeweils innerhalb eines Jahres nach Abgabe der vorherigen COP einzureichen. Unternehmen, die eine in Bezug auf diese Frist verspätete oder unvollständige Fortschrittsmitteilung einreichen, werden auf der Website des Global Compact als „non-communicating“ gekennzeichnet. Unternehmen, die länger als ein Jahr den Status „non-communicating“ haben, werden vom Global Compact ausgeschlossen; die Namen ausgeschlossener Teilnehmer werden auf der Website des Global Compact veröffentlicht.
Ausgeschlossene Unternehmen müssen, um erneut aufgenommen zu werden, einen neuen Aufnahmeantrag an den Global Compact stellen. Der neuen Beitrittserklärung ist eine COP beizufügen.
Die „Learner Grace Period“:Unternehmen, deren COP die Anforderungen nicht erfüllt, wird einmalig eine Nachfrist von einem Jahr eingeräumt, damit sie eine COP einreichen können, die allen Anforderungen genügt. In dieser Zeit erhalten Teilnehmer aktive Hilfestellung vom Büro des Global Compact und von ihrem lokalen Netzwerk.
Weitere Informationen über Fortschrittsmitteilungen finden Sie in Progress & Disclosure auf dieser Website.